Am Sonntag, den 24. November 2024 finden in allen drei Pfarreien unserer Pfarreiengemeinschaft die Kirchenverwaltungswahlen statt.

Wahlvorschläge für Kandidaten können bis zum 19.10.202024 in den jeweiligen Pfarrbüros eingereicht werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens drei Wahlberechtigten unter Angabe von Alter und Anschrift mit Vor- und Zuname unterzeichnet sein.  

Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, in dieser Kirchengemeinde seine Hauptwohnung besitzt und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat (Art. 11  Abs. 2 GStVS).

Wählbar ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat (§ 7 BGB, §§ 8, 9 AO), kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 8 Abs. 1 GStVS). Kirchensteuerpflichtig sind dem Grunde nach auch Studierende, Hausfrauen oder Rentner/innen.

 

Wir freuen uns über zahlreiche Wahlvorschläge.